In früherer Zeit, insbesondere in den eng gebauten Städten und Siedlungen, waren Feuersbrünste ständig wiederkehrende, existenzbedrohende Katastrophen, denen unsere Vorfahren hilflos ausgeliefert waren. Älteste uns zur Verfügung gestellte Urkunden aus der Dorfchronik zeugen von dem Bemühen, die Gefahr durch geeignete Maßnahmen abzuwenden. So legte die königliche Landdrostei des Amtes Ruthe in einem Brief vom 15. Mai 1855 an den Gemeindevorstand von Heisede u. a. Folgendes fest:

1. Mit Rücksicht auf die Feuerverordnung vom 25. August 1775 haben alle hausbesitzenden Gemeindemitglieder einen ledernen Feuereimer zu halten.

2. Zur Anschaffung von Feuergerätschaften werden jährlich folgende Gelder erhoben:
1 Mark für einen Bürger, Ackermann, oder Köthner
12 Pfennig für einen Brinksitzer oder Anbauer
8 Pfennig für einen Häusling.

Weitere Dekrete befassen sich mit dem ungefährlichen Anlegen von Korn-Diemen, mit der Ablagerung heißer Asche und Ähnlichem.

Aus der Zeit um 1860 stammt die erste Heiseder Handdruckspritze, die bis 1942 treu ihre Dienste tat. Die Spritze wurde zu damaliger Zeit zusammen mit der Gemeinde Gleidingen betrieben. Die jahrzehntelange Zusammenarbeit beider Gemeinden im Feuerlöschwesen ist durch zahlreiche Dokumente belegt. Sie mündete schließlich um die Wende zum Zwanzigsten Jahrhundert im jeweils selbstständigen Ankauf von bisher gemeinsam genutzten Gerätschaften.

Ein entscheidendes Datum für die Entwicklung des Feuerlöschwesens ist der 1. April 1902. Hier trat die “Polizeiverordnung betreffend der Regelung des Feuerlöschwesens” in Kraft, herausgegeben von Seiner Excellenz dem Grafen zu Stolberg-Wernigerode. Sie galt für die preußische Provinz Hannover und stützte sich auf eine allgemeine Verfügung über die Regelung des Feuerwehrwesens, die Preußens Innenminister Freiherr von der Recke am 28. Dezember 1898 in Berlin erließ.

Die Polizeiverordnung forderte in jeder Stadt – und Landgemeinde, sofern diese nicht einem Spritzenverband angehörte oder auf eine Berufsfeuerwehr zurückgreifen konnte, die Einrichtung einer Feuerwehr mit folgenden Abteilungen:

1. Zur Bedienung der Spritze
2. Zur Ausbildung des Steigerdienstes sowie zum Retten von Menschen, Vieh und Habe
3. Zur Herbeischaffung von Wasser
4. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Bewachung der geretteten Sachen.

Während in vielen umliegenden Dörfern Feuerwehren auf Basis der Freiwilligkeit gegründet wurden, begann in Heisede eine Pflichtfeuerwehr ihre Tätigkeit.

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