Im Jahre 1811, dem Tag nach dem Hildesheimer Markte, brannte die Scheure von Hinze
und Papen und der Stall von Noetel.
Am 15. Dezember 1812 abends 9 Uhr brannte Heinrich Westphalen sein Wohnhaus im Winkel ab.
Im Juni 1831 wurde vom Magistrat der Stadt ein Reglement erlassen. Das Reglement für die Einwohner der Stadt Sarstedt bei eigener und
benachbarter Feuers-Not. Es wurde von Wiesenhavern unterzeichnet und jedem Hausbesitzer kostenlos zur Verfügung gestellt.
Im Jahre 1853 standen der Stadt eine große Feuerspritze mit Zubringer und Zubehör,
eine kleine Feuerspritze, 54 Ellen hanfene Spritzenschläuche, 3 Feuerzuber auf Schienen, 5 Feuerleitern und 7 Feuerhaken zur Verfügung.
Am 16. Mai 1854 beschloß der Magistrat die Anschaffung einer neuen Feuerspritze zum Kaufpreis von 500 Talern. Die Aachen-Münchener
Feuerversicherung gab dazu einen Zuschuß von 100 Talern.
1855. Jeder Hausbesitzer (Reihehausbesitzer genannt) hatte als laufende städt.
Abgabe, Feuereimergeld zu zahlen. Die Erträgnisse aus dieser Abgabe wurden zur Anschaffung und Unterhaltung der Feuerlöschgeräte
verwendet. Die Feuereimer selbst waren aus Leder und wurden bei Bränden mit Wasser gefüllt in langer Kette an den Brandherd herangereicht.
Am 20.11.1856 mußte der neugewählte Nachtwächter den Diensteid ablegen, wo er auch verpflichtet wurde, bei bemerken einer Feuergefahr, die
Nachbarn sofort zu wecken, die Senatoren und Feueraufseher zu benachrichtigen.
Bei den im Sommer 1857 durch Blitzeinschläge entstandenen Bränden in Bolzum und Wehmingen, wurden viele Bürger geschädigt. Für die
Geschädigten wurde in Sarstedt eine Sammlung durchgeführt. Die Sammlung erbrachte einen Betrag von 250 Talern, die je zur Hälfte den Gemeinden übergeben wurden.
Im Jahre 1858. Die Spritzenführergelder mußten von sämtlichen Pferdebesitzern
gemeinsam und anteilmäßig aufgebracht werden. Es wurden die Spritzenführergelder nach einer Hebeliste vom
28.10.1858, auf 83 Pferdebesitzer umgelagt. Pro Pferd wurde erhoben: 4 Gr. 10 Pfg.
Am 3.6.1859 schlug bei einem Gewitter ein Blitz in das Hauptgebäude des Bahnhofs Sarstedt ein. Es entstand erheblicher Sachschaden.
Am 28.1.1861 wurde eine neue Feuerlösch-Ordnung erlassen.
Bis zum Jahre 1867 war das Spritazenhaus bei der Landschaftlichen Brandkasse versichert. Durch Beschluß vom 5.4.1867
wurde der Austritt aus der Versicherung, wegen zu hoher Beiträge, vorgenommen. Die neue Versicherung wurde mit der Magdeburger-Brandkassen-Gesellschaft
zu 205 Talern abgeschlossen.
Mit Wirkung vom 12.4.1867 wurden dem Nachtwächter die Hörner abgenommen und dafür Pfeifen ausgehändigt. Die Hörner durften nur
noch bei Feueralarm benutzt werden.
Im Mai 1868 brach in der Franz Nülsen’schen Zündholzfabrik ein Schadenfeuer aus, wobei nach einem amtlichen Bericht 4-5 Millionen
Schwefelhölzer verbrannten. Daraufhin wurde am 26.5.1868 eine Bau- und Feuerordnung erlassen.
Im Juli 1869 konnte die Feuerspritze im Werte von 500 Talern angeschafft werden.
Der Beschluß war bereits 1854 gefaßt. Die Verhandlungen haben sich 15 Jahre hingehalten.
Im Jahr 1869 vereinnahmte der Stadtrechnungsführer an Feuereimergeldern 6 Taler.
Am 15.2.1872 wurde der Ackerbürger Karl Picker als Feuergeschworener der
Stadt Sarstedt vom Kreishauptmann Graf Hue de Graeß vereidigt.
Für das Feuerlöschwesen wurden im Jahre 1874 von der Stadt Sarstedt 188 Taler
verausgabt. Die meisten Kosten entstanden für Verpflegung und Bewirtung bei dem großen Brande vom 30.8.1874.
Am 3.9.1876 brach auf der Mühlenstraße ein Schadenfeuer aus. Mehrere Häuser wurden vernichtet.
Am 28.7. und 4.8.1878 wurden in zwei Sitzungen des städt.
Kollegium das Feuerlöschwesen in Sarstedt neu organisiert und ein neues Reglement erlassen. Hiernach waren alle männlichen Einwohner
im Alter von 18 – 5O. Lebensjahr bei Feuersnot zur Hilfeleistung verpflichtet. Dieser sogenannten
Pflichtfeuerwehr standen zwei Spritzen zur Verfügung.
Das im Jahre 1878 ausgearbeitete Reglement wurde dem
Magistrat der Stadt erst am 14.11.1879 zur Beschlußfassung vorgelegt.